Design auch schutzfähig?

Falsch


Ein Design kann anders als eine Marke nicht geschützt werden. Ein Design, eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Erzeugnisses, kann man nicht in ein Register eintragen und dadurch schützen lassen. Eine Registrierung beim DPMA ist daher nicht möglich, ebensowenig wie Abmahnungen.

Richtig

Ein Design kann durch Registrierung geschützt werden.
Ein Design kann im Register des Deutschen Patent- und Markenamts von Unternehmern und Privatpersonen eingetragen werden. Mit einem eingetragenen Design wird ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, somit die die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts, gewährt.


Tags: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Markenrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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