Markenname in Domain

Falsch


Durch die Domain "keineVorwerkVertretung.de" nimmt der Inhaber der Domain eine Aussage über sein Unternehmen vor. Es werden hierdurch keine Markenrechte verletzt, wenn der Unternehmer Produkte der Marke, hier gebrauchte Vorwerk-Produkte, selbst anbietet

Richtig

Domain darf Marke nicht werbend einsetzen.
Der Bundesgerichtshof entschied am 28.06.2018, dass diese Domain eine starke Werbewirkung hat, die gegen die guten Sitten verstoße. Es stünden neben der Domain andere Möglichkeiten zur Beschreibung der Verwendung der Produkte zur Verfügung, z. B. auf der Website selbst.


Tags: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Markenrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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