Markenrecht neu: Die Gewährleistungsmarke

Falsch


Hinter der seit 14. Januar 2019 neu eingeführten Gewährleistungsmarke verbirgt sich im Grunde nur die Markeintragung für ein Gütesiegel. Damit kann jeder Inhaber eines Gütesiegels nun erreichen, als Gewährleistungsmarke eingetragen zu werden. Denn das Gütesiegel bescheinigt ja den Verbrauchern eine bestimmte Qualität für ein Produkt oder eine Leistung, ohne freilich dafür zu garantieren. Die Entscheidung des EuGH vom 08.06.2017 zu einem unabhängigen Baumwollsiegel, mit dem von den Inhabern der Marke garantiert werden muss, dass die Waren aus einem einzigen Unternehmen stammen, das kontrolliert wird und für dessen Qualität gehaftet wird, ist in Deutschland nicht im Markengesetz vorgesehen.

Richtig

Gewährleistungsmarken von unabhängien Unternehmen
Das Markengesetz führt die neue Gewährleistungsmarke ein. Die Inhaber von Gewährleistungsmarken verpflichten sich zur Neutralität und gewährleisten für ausgewählte Produkte bestimmte Eigenschaften und haften auch dafür. Deshalb sind herkömmliche Gütezeichen keine Marken bzw. Kennzeichen nach Markengesetz. Die Gewährleistungsmarke beinhaltet bestimmte Prüf- und Kontrollfunktionen über Produkte und verfügt über ein Benutzungssystem. Der Inhaber einer Gewährleistungsmarke muss eine eigene spezielle Satzung für eine Anmeldung im Markenregister vorweisen. Wenn die Gewährleistungsmarke nicht mehr die Anforderungen der Gewährleistung erfüllt, wird sie aus dem Markenregister gelöscht.


Tags: Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Online - Bestellablauf, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Markenrecht

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