Einbindung von Produktvideos

Falsch


Produktvideos von Herstellern oder Dritten können immer dann für die eigenen Artikelseiten verwendet werden, sofern dasselbe Produkt wie im Video verkauft wird.

Richtig

Produktvideos besitzen ein Urheberrecht.
Videos unterliegen ebenfalls dem Schutz des Urheberrechts. Nur mit Einwilligung des Urhebers darf der Online-Händler das Video einbinden. Dies hat mit den angebotenen Produkten nichts zu tun.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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