Abmahnkosten Wettbewerbsverein

Falsch


Die von einem massenhaft abmahnenden Wettbewerbsverein in Rechnung gestellten Abmahnkosten kann dieser Verein meist nicht nachweisen. Auch eine Pauschale von ca. 250,00 € fällt nicht an, da der Verein den Arbeitsaufwand nicht nachweisen kann, da von dem Verein nur Standardschreiben verschickt werden.

Richtig

Wettbewerbsverein darf Abmahnpauschale berechnen.
Auch für die Standardschreiben eines Wettbewerbsvereins fällt Zeitaufwand für die Prüfung des Verstoßes und die Abmahnung selbst an. Deshalb sind diese Vereine zur Berechnung der Pauschalen berechtigt. Sofern diese Kosten nicht bezahlt werden, ist ein gerichtliches Mahnbescheidsverfahren zu befürchten.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.