Werbung auf Instagram kennzeichnen

Falsch


Instagram dient bekanntermaßen auch sogenannten Influencer als Plattform. Hier und da wird ab und an eine Verlinkung zu einer Webseite zu einem Hersteller oder einer Marke durchgeführt, um die eigenen Einnahmen ein wenig aufzubessern. Eine Verlinkung stellt zwar eine Werbung für dieses Produkt dar, jedoch führen hierbei erst Einnahmen von über 1.000 € überhaupt erst zu einer Verpflichtung Werbung zu kennzeichnen. Der Vorwurf der Schleichwerbung muss einem außerdem erst einem bewiesen werden.

Richtig

Kommerzielle Posts auf Instgram als Werbung kennzeichnen
Verlinkungen des eigenen privaten Instagram-Posts auf Firmenseiten, über die die Produkte gekauft werden können, sind Schleichwerbung. Es ist eine Kennzeichnung als Werbung durch die Instagram-Influencer erforderlich, wobei Hashtag "#ad"  als Kennzeichnung nicht ausreichend ist. Es bleibt der Vorwurf der Schleichwerbung bestehen und kann durch Hashtag "#ad" nicht entkräftet werden. Hierfür ist unerheblich, ob Einnahmen von weniger als 1.000 € erzielt werden (LG Heilbronn, Urteil vom 08.05.2018; Az.: 21 O 14/18 KfH).


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

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