Instagram: Werbung vs. Meinungsäußerung

Falsch


Es weiß doch jeder, dass auf Instagram viele Influencer zu finden sind. Nur weil man auf Instagram mal einen Hinweis auf ein Produkt oder Hersteller bzw. Marke anbringt, ist eine Kennzeichnung als Werbung nicht erforderlich. Schließlich kann es sich ja auch nur um einen redaktionellen Beitrag handeln. Es ist doch vollkommen unklar, wo die Grenzen zwischen Meinung und Werbung zu ziehen sind.

Richtig

Influencer trägt Beweislast für Nicht-Werbung.
Die ausnahmslose Vermutung, dass es sich bei Beiträgen über Produkte oder Marken um kommerzielle und kennzeichnungspflichtige Werbung handelt, ist zwar nicht gerechtfertigt. Denn ein Bericht kann auch eine Meinungsäußerung sein, jedenfalls dann wenn der Influencer überhaupt keinen Vorteil aus dem Beitrag über das Produkt gewinnt (Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.01.2019; Az.: 5 U 83/18).


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.