Service-Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angeben

Falsch


Der Unternehmer kann selbst entscheiden, ob er eine Telefonnummer speziell für die Erklärung des Widerrufsrechts für seine Privatkunden angeben möchte. Stellt er nur eine Servicenummer für allgemeine Kundenanfragen zur Verfügung, muss er diese Telefonnummer nicht in de Widerrufsbelehrung angeben.

Richtig

Service-Telefonnummer in Widerrufsbelehrung angeben
Das Gesetz verlangt, dass der Unternehmer seinen Namen, seine Anschrift und, soweit verfügbar, seine Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse in der Widerrufsbelehrung angeben muss. Ist eine Telefonnummer vorhanden, ist diese somit zwingend in der Widerrufsbelehrung anzugeben.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Abmahnung Markenrecht

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