Geoblocking Zwischenbilanz

Das gecachte Geoblocking

Am 27. Juni 2019 ist die Eurobarometer-Umfrage, die Teil einer laufenden Bewertung der Verbraucherbedürfnisse und der Marktbegebenheiten ist, erschienen. Mit ihr lässt sich klar feststellen, dass die am 3. Dezember 2018 in Kraft getretene Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking längst überfällig war.

Zur Erinnerung: die Geoblocking-Verordnung verpflichtet die Händler nicht, in der gesamten EU Zugang zu ihren Inhalten zu gewähren oder in alle Länder der EU ihre Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Die Verordnung verpflichtet vielmehr dazu, die Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung nicht zu diskriminieren, wenn der Händler seine Waren und Dienstleistungen in dem betreffenden Mitgliedsstaat anbietet.

Konkret richtet sich das Geoblocking-Verbot gegen die Verweigerung des Zugriffs auf Webseiten von anderen Mitgliedstaaten aus oder die erschwerten Bedingungen der Bestellung durch ausländische Kunden, indem der Kauf technisch nicht abgeschlossen werden kann oder indem nur mit Debit- oder Kreditkarte gezahlt werden darf oder Sondergebühren verlangt werden.

Die Verordnung hat ihre Berechtigung, denn es hat sich beispielsweise die Zahl der Internetnutzer, die versuchen, grenzüberschreitend auf Inhalte zuzugreifen, in den letzten vier Jahren fast verdoppelt. Dabei sind die beliebtesten Werke vor allem audiovisueller Natur und Musik. Gerade bei jungen Menschen wird dieser Trend auch erst einmal so anhalten. Dann ist es nicht verständlich, dass ein Niederländer auf eine deutsche Webseite zugreifen möchte, er jedoch automatisch zur niederländischen Version weitergeleitet wird. Diese Weiterleitung bedarf nunmehr der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden und selbst wenn, muss für ihn trotzdem die deutsche Webseite verfügbar sein und bleiben.

Was viele nicht wissen: die Geoblocking-Verordnung gilt auch bei Vorort-Angeboten, wenn z. B. der Berliner Zoo die reduzierten Eintrittspreise nur für deutsche Familien anbietet und das gleiche einer belgischen Familie verweigert. Hier würde sich aber wahrscheinlich niemand mehr wundern, da so ein Ereignis schon fast ein Klassiker von Diskriminierung darstellen würde.

Nur in den grenzüberschreitenden Internetangeboten muss nun noch neu von den Verbrauchern. dazugelernt und selbstbewusst dagegen angegangen werden. So darf es z. B. nicht länger möglich sein, dass Reisen in der Ferienzeit auf den heimischen Webseiten viel teurer angeboten werden, als wenn man dieselbe Reise vom Nachbarland aus, in welchem die Ferienzeit schon vorüber ist, buchen würde. Doch auch Unternehmer können profitieren, da die Verordnung nicht nur für Business-to-Consumer-Transaktionen (B2C), sondern auch für Business-to-Business-Transaktionen (B2B) gilt.

Doch wieso gerade in Europa?

Vor der Verordnung hatten vor allem einige EU-Länder das Problem, dass der Zugriff zu Medieninhalten stark eingeschränkt war. Gerade die Heranwachsenden fühlen sich dann durch den Binnenmarkt benachteiligt und oder diskriminiert, da sie meist eher (durch zum Beispiel Twitter und Co.) wissen, wie die Bedingungen in den anderen EU-Ländern aussehen. Der häufigste Grund für grenzüberschreitenden Zugriff ist also vor allem der mangelnde Zugriff im eigenen Land.

Die "Strategie für einen digitalen Binnenmarkt", die im April letzten Jahres in Kraft getreten ist und zu der auch die Geoblocking-Verordnung gehört, soll dieses Problem nun besser lösen. Auch auf Reisen in anderen Mitgliedsstaaten hat man nun auch Zugriff auf seine individuellen Online-Abonnements. Aber auch der Rundfunk profitiert davon; Rundfunkveranstaltern ist es mittlerweile leichter möglich, ihre Online-Angebote zur Verfügung zu stellen.

Die Bewertungen und Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage werden im März 2020 in eine geplante Überprüfung der Vorschriften einfließen, die dann genauer feststellen wird, ob und inwieweit der Anwendungsbereich der Verordnung sogar noch ausgeweitert wird.

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen gern an mich.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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