DSGVO-5.Infos Art. 13/14 die I.

Datenschutzgrundverordnung - Artikelreihe
5. Informationspflichten gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO, I. Teil

Art. 12 DSGVO beinhaltet als "Generalklausel" die Vorgaben für die Unterrichtung der betroffenen Personen, also derjenigen Personen, von welcher die personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Über die Definitionen der "personenbezogenen Daten" sowie "die betroffene Person" kann hier nachgelesen werden.

a) "Verarbeitung" personenbezogener Daten

Zur Begrifflichkeit der "Verarbeitung" von Daten nennt Art. 4 Nr. 2 DSGVO das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vermittlung - und dies bildet "nur" eine beispielhafte Aufzählung ("wie"). Somit ist letztlich unter "Datenverarbeitung" grundsätzlich alles zu verstehen, was man mit Daten anfangen kann. Dies wiederum ist eine weitere wichtige Neuerung zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz.

b) Rechte der betroffenen Person

Als Ausprägung des Transparenzgebots regelt Art. 12 für die Unterrichtung der betroffenen Personen zum einen Informationen, die dem Betroffenen im Fall einer Erhebung personenbezogener Daten bei dem Betroffenen (Art. 13) oder im Fall einer Erhebung auf anderem Weg (Art. 14) zu erteilen sind. Weitere Pflichten sind in Art. 15 (Recht auf Auskunft), Art. 16 (Recht auf Berichtigung), Art. 17 (Recht auf Löschung), Art. 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung), Art. 19 (Recht auf Unterrichtung der betroffenen Person über Mitteilungen an Dritte über Löschungen oder Einschränkungen), Art. 20 (Recht auf Datenübertragung), Art. 21 (Recht auf Widerspruch) und Art. 22 (Recht darauf, nicht von einer ausschließlich automatisierten Entscheidung beeinträchtigt zu werden) normiert. Die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gehen deutlich über die Vorgaben des BDSG hinaus.

c) Art. 13 und Art. 14: Informationspflichten bei Datenerhebung beim Betroffenen oder bei einem Dritten

Zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten hat der Verantwortliche der betroffenen Person die in Art. 13, Art. 14 DSGVO genannten Informationen zu erteilen. Die Informationen nach Art. 13, Art. 14 DSGVO sind in präziser, transparenter, verständlicher und in leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zu übermitteln. Dafür könnte auch eine Kombination mit standardisierten Bildsymbolen verwendet werden. Es gibt etliche Vorschläge für Bildsymbole, aber die Durchsetzung der einzelnen Symbole bleibt abzuwarten.

Die Informationspflicht besteht grundsätzlich zudem bei jeder und nicht nur bei der ersten Erhebung, allerdings nur wenn die betroffene Person noch nicht über die konkret betroffene Information verfügt (Art. 13 Abs. 4, Art. 14 Abs. 5 a) DSGVO). Damit ist von den Unternehmern gefordert, Prozesse zu schaffen, die sicherstellen, dass den Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen werden kann. Die Nachweispflicht dafür liegt beim Unternehmen.

Informationspflichten:
  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, ggf. seines Vertreters, sowie ggf. die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen
  • Zweck für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und deren Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sowie ggf. die berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. (f) DSGVO (ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn das Schutzinteresse bezüglich der Daten, insbes. bei Kindern, überwiegt)
  • Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (nur bei Art. 14 DSGVO)
  • ggf. den Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an welchen die Daten übermittelt werden
  • ggf. die Absicht der Datenübermittlung an Drittländer außerhalb der EU oder an eine internationale Organisation
  • die Dauer der Speicherung oder, sofern nicht möglich, die Kriterien zur Festlegung der Dauer
  • Hinweis auf
    • Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
    • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
    • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
    • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO),
    • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
    • Recht auf Widerruf einer bereits erteilten Einwilligung, wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a (Der Betroffene hat die Einwilligung zur Verarbeitung der Daten für einen oder mehrere Zwecke erteilt.) oder auf Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a (Der Betroffene hat seine Einwilligung zur Verarbeitung von sensiblen Daten erteilt.) beruht
  • Hinweis auf Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  • Mitteilung, aus welcher Quelle die personenenbezogenen Daten stammen und ggf. ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen (nur bei Art. 14 DSGVO)
  • Mitteilung, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (gesetzlich oder vertraglich) vorgeschrieben ist, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche möglichen Folgen die Nichtbereitstellung hätte (nur bei Art. 13 DSGVO)
  • Hinweis auf das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (einschließlich eines Profilings) sowie deren Folgen
  • ggf. Informationen über die Hintergründe der Bereitstellung für einen anderen Zweck der Weiterverarbeitung als den, für den die Daten erhoben wurden
Damit kommen umfangreiche neue Pflichten auf die Unternehmer zu. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Informationspflichten müssen von allen Verantwortlichen entsprechende technische Abläufe geschaffen werden, da ansonsten umfangreiche Bußgelder drohen.

Datenschutzgrundverordnung:
1. Ziele und neue Ideen
2. Datenschutz ganz neu
3. personenbezog. Daten
4. Transparenzgebot
5. Infos Art. 13/14 die I.
6. Infos Art. 13/14, die II.
7. Checkliste DSGVO
8. Erläuterungen Checkliste
9. FAQ-wichtigste Probleme

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie hier. Bitte wenden Sie sich bei Fragen dazu gern an mich: Kontaktformular


Tags: Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Rechtliche Informationen

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