Grundsatz des Verbots der Datenverarbeitung

Falsch


Im Rahmen der DSGVO dürften personenbezogene Daten verarbeitet werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Sicherheitsbestimmungen und andere Grundsätze, wie die Datenminimierung eingehalten werden - und los gehts! Dann können alle Daten von Personen verarbeitet werden.

Richtig

Grundsatz des Verbots der Datenverarbeitung
Die DSGVO verbietet im Grundsatz die Verarbeitung jeglicher personenbezogener Daten. Die Verarbeitung der Daten ist gemäß Art. 6 DSGVO nur dann erlaubt, wenn die betroffene Person dazu ihre Einwilligung erteilt hat oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet (Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt).


Tags: Wettbewerbsrecht, Datenschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

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§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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