einstweilige Verfügung-Widerspruch
FalschEinstweilige Verfügung - Widerspruch? Erst eine Abmahnung und dann noch ein Beschluss des Gerichts, der auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeht... hiergegen kann man nichts mehr machen, da das Gericht bereits seine Entscheidung getroffen hat. Obwohl es ungerecht ist, da das Gericht noch nicht einmal meine Auffassung hierzu angehört hat. |
RichtigEinstweilige Verfügung - Widerspruch? Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden, wenn der Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergangen ist. Der Widerspruch muss ausführlich begründen, weshalb die einstweilige Verfügung, die der Gegner bei Gericht ohne eine mündliche Verhandlung erreicht hat, nicht hätte ergehen dürfen. |
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