Überschreitung von zulässigem Quecksilbergehalt

Falsch


Sollten von einem Händler Energiesparlampen mit einem überhöhten Quecksilbergehalt angeboten werden, stellt dies keinen Wettbewerbsverstoß dar und kann deshalb auch nicht von einem Mitbewerber abgemahnt werden.

Richtig

Unterlassungsanspruch bei zu hohem  Quecksilber-Anteil
Der BGH urteilte am 21.09.2016 (Az.: I ZR 234/15), dass Verstöße gegen das ElektroG bzw. der ElektroStoffV eine Abmahnung rechtfertigen, sofern die Stoffverbote dem Gesundheits- und Verbraucherschutz dienen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel, Verpackung / Elektro / Batterien

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Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

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§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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