Energieverbrauch muss angegeben werden

Falsch


Wenn Händler im Internet Haushaltselektrogeräte anbieten, ist es nicht erforderlich, die Angaben zum Energieverbrauch durchzuführen, da dies technisch oft nicht umsetzbar ist. Bei Kühl-Gefrierkombinationen, Kühlschränken, Waschautomaten, Standgeschirrspüler, Dunstabzugshauben, Elektro-Standherden usw. können die Kunden anrufen oder eine E-Mail senden, wenn Sie Fragen zum Verbrauch haben. Es genügt, wenn die Produktbeschreibungen oder die auf den jeweiligen Produktseiten Links allein zur Beschreibung der Eigenschaften der jeweiligen Geräte führt.

Richtig

Versäumte Angabe zum Energieverbrauch abmahnfähig
Mit Urteil vom 15.12.2016 (Az.: I ZR 221/15) entschied der Bundesgerichtshof, dass Elektrobacköfen und andere Geräte, die im Internet angeboten werden, mit einer geschachtelten Anzeige die Informationen zum Energieverbrauch versehen werden müssen. Verstöße hiergegen stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar. Die Energieverbrauchskennzeichnung soll gewährleisten, dass die Verbraucher über die Energieeffizienz der Geräte informiert werden und ihre Entscheidung, ob sie die Geräte anschaffen, in voller Sachkenntnis treffen können.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel, Verpackung / Elektro / Batterien

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