Angabe von wesentlichen Merkmalen der Ware - abmahnfähig oder nur unnützes Wissen? Eine (nützliche) Übersicht:
Hand aufs Herz: Dass der Händler über seine eigenen Waren Bescheid weiß, bedeutet noch nicht, dass es anderen Nicht-Experten ebenso geht.
Dazu ein kleiner Selbsttest: Winterzeit ist Teezeit - fühlen Sie sich bei den beiden folgenden Beispielen gut über die Eigenschaften des Produkts informiert und für den Kauf bereit?
1. Beispiel:
2. Beispiel:
Und? Sind Sie im Bilde über die Produkteigenschaften? Nicht?
Nun, genau aus dem Grund hat der BGH in seinem Urteil vom 2. März 2017 wie folgt entschieden:
"Nach dem seit 10. Dezember 2015 geltenden § 5a Abs. 2 Satz 1 UWG handelt untlauer, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält, die dieser je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen (Nr. 1), und deren Vorenthalten geeignet ist, ihn zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (Nr. 2)."
Dazu konkretisiert der BGH weiter:
"Als Vorenthalten gilt nach § 5a Abs. 2 Satz 2 UWG auch das Verheimlichen wesentlicher Informationen (Nr. 1), die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise (Nr. 2) und die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen (Nr. 3)."
Daher sollten sich Online-Händler vor Augen halten, dass eine vollständige, klare und moderat formulierte Produktbeschreibung zu einem rechtssicheren Online-Auftritt gehört. Vielleicht ist es eine Hilfestellung, einem mit Ihrem Produkt in keiner Weise vertrauten Bekannten zu befragen, ob dieser die entworfene Produktbeschreibung versteht und ob alle wesentlichen Fragen mit der Beschreibung für ihn beantwortet sind. Dann werden Sie hin und wieder mit Erstaunen feststellen, wieviel Nachholebedarf die Produktbeschreibung noch aufweist.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen den wesentlichen Merkmalen einer Ware oder den wesentliche Eigenschaften von Dienstleistungen gern an mich: Kontaktformular
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