Handelsregister ist Pflichtangabe

Falsch


Die Angaben bezüglich der Eintragung im Handelsregister sind für das Impressum keine zwingende Vorgabe des Gesetzes.

Richtig

Handelsregister-Daten sind Pflichtangabe
Für eine eindeutige Identifikation einer Firma verlangt das Gesetz die Angabe der Handelsregisternummer und des Registergerichts.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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