Impressumspflicht evtl. auch für privat

Falsch


Auf privaten Webseiten besteht keine Pflicht zur Angabe eines Impressums. Freiwillig kann eine Angabe zwar erfolgen, aber es besteht kein Abmahngrund. Ausnahmen gibt es hierfür nicht.

Richtig

Impressumspflicht evtl. auch für private Websites
Sobald die private Webseite auch Werbung oder Links enthält, über welche ein Entgelt erzielt wird, muss ein Impressum angegeben werden, da dann eine Geschäftsmäßigkeit vorliegt.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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