Impressum zustellfähige Anschrift

Falsch


Es genügt, wenn im Impressum eine Postanschrift oder eine Postfachadresse angegeben ist. Es ist nicht unbedingt erforderlich, dass dort jemand Zustellungen tatsächlich entgegennehmen kann.

Richtig

Impressum muss zustellfähige Anschrift enthalten
Im Impressum muss eine zustellfähige Anschrift angegeben werden. Die Anschrift eines sog. virtuellen Büro genügt nicht an den Anforderungen an ein vollständiges Impressum.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

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§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

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