Inkasso und Schufa-Eintrag

Falsch


Häufig drohen Inkassounternehmen mit einem Schufa-Eintrag. Da kann man hinschreiben, was man will, es bringt nichts. Da ist es besser zu zahlen, um keinen Schufa-Eintrag zu erhalten. Einen Schufa-Eintrag bekommt man nämlich nur schwer wieder weg.

Richtig

Inkasso darf bei Bestreiten keinen Schufa-Eintrag vornehmen.
Ein Inkassounternehmen darf keine Eintragungen bei der Schufa vornehmen, wenn die Forderung dem Inkassounternehmen gegenüber bestritten wurde. Eine negative Schufaeintragung wegen einer bestrittenen Forderung ist unzulässig.


Inkassogebühren

Falsch


Das Inkassounternehmen darf eine 1,3 RVG-Gebühr für seine Dienstleistungen verlangen.

Richtig

Inkassokosten nur 1,0 Gebühr
Maximal darf von dem Inkasso-Unternehmen nur eine 1,0 RVG-Gebühr verlangt werden. 


Zertifikat


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Siegel

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von Wettbewerbsverbänden

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