Muster Warenkorb

Muster Warenkorb - die kleine Bestellübersicht


Bereits aus einem vollends sicher und transparent gestalteten Warenkorb ergibt sich, wie es der Händler mit dem Verbraucherschutz hält.

Nachfolgend werden einige typische Fehler aufgezeigt:



erster Teil des Warenkorbs:



Hinweise zur Angabe der Lieferzeit:

Für die zulässige Angabe einer Lieferzeit ist erforderlich, dass sie zweifelsfrei ermittelbar und transparent ist. Zu beachten ist, dass eine nicht eindeutig nur für Lieferungen im Inland angegebene Lieferfrist auch für die übrigen Lieferländer gilt. Deshalb ist es erforderlich, an jedem Ort auf der Webseite, an der auf die Lieferzeit hingewiesen wird – wie oben beispielsweise im Warenkorb – eindeutig klargestellt wird, dass für das Ausland eine abweichende Lieferfrist gilt.

Inzwischen hat sich wohl überall herumgesprochen, dass Lieferzeitangaben mit „Voraussichtliche Versanddauer“ oder „in der Regel“ unzulässig sind.

Nicht eindeutig sind aber auch diese Angaben:

1.

Bei der Bezeichnung „sofort lieferbar“ gibt der Händler nur zu verstehen, dass er sich zu einer schnellen Lieferung bekennt. Er hat sich jedoch zusätzlich auf einen Zeitraum (z. B. „1 – 3 Tage innerhalb Deutschlands, übrige EU 3 – 5 Tage“) festzulegen.

2.


In einem vor dem Oberlandesgericht München geführten Verfahren wurde bei einer Lieferzeit-Angabe mit „ca. 2 – 4 Werktage“ vom Gericht entschieden, dass diese Angabe der Lieferzeit zwar zulässig ist. Allerdings legt das Gericht zum Schutz des Verbrauchers die Lieferzeit anders aus, als es der Händler bezweckte:

„Die Angabe der Lieferzeit mit „ca. 2 – 4 Werktage“ ist ausreichend bestimmt im Sinne des § 308 Nr. 1 BGB […] Aus dieser Angabe ergibt sich auch mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, nämlich spätestens nach vier Tagen.

Damit ergibt sich, dass im Zweifel für den Verbraucher entschieden wird, dass eine Lieferzeit, die sich aus dem unbestimmten Rechtsbegriff „Werktag“ bestimmen soll, zugunsten der Verbraucher als „Tag“ gelesen werden darf. Damit begeht der Händler einen Vertragsbruch, wenn er nicht spätestens nach vier Kalendertagen liefert.

3.


Auch der Begriff „Arbeitstage“ wird wohl den Vorgaben einer ausreichend transparenten Angabe nicht Stand halten, da sich auch hier die Problematik der exakten Errechenbarkeit aus Verbraucherschutzsicht stellt. Damit gilt das oben zu „Werktagen“ Gesagte.

Zudem ergibt sich aus dem Wesen des Online-Handels, dass der Webshop 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche „geöffnet“ hat, da an diesen Tagen Bestellungen aufgegeben werden können. Damit macht sich der Online-Handel einen Vorteil gegenüber dem stationären Handel zu Nutze. Dann sollte auch nur von einer Lieferzeit in „Tagen“ gesprochen werden. So empfiehlt es ebenfalls die Verbraucherrechte-Richtlinie im Erwägungsgrund 41: „Deshalb sollten alle in dieser Richtlinie genannten Fristen als in Kalendertagen ausgedrückt zu verstehen sein.“

zweiter Teil des Warenkorbs:



Bei den hier aufgeführten Versandkosten darf vermutet werden, dass dieser Preis für alle angebotenen Versandarten und für alle Lieferländer gleichermaßen gilt, da eine eindeutige Klarstellung bzw. eine anderweitige Information nicht erfolgt. Der Händler kann für die Klarstellung folgende Alternativen im Warenkorb aufnehmen.

Die Versandkosten kann der Kunde mithilfe eines Moduls selbst errechnen.

Beispiel:


Alternativ kann auch ein Hinweis erfolgen, dass es sich bei den im Warenkorb angegebenen Lieferkosten um die Standard-Lieferkosten für die Lieferung innerhalb Deutschlands handelt und sich die Versandkosten für andere Lieferländer aus den Versandinformationen ergibt.

Beispiel:



Anhand der hier aufgezeigten Themen ist klargeworden, dass allein der erste Schritt im Bestellablauf, die Gestaltung des Warenkorbs, zahlreiche rechtliche Tücken aufweist. Der Händler sollte sich daher sachkundige Rechtsberatung zur korrekten Darstellung einholen.


Thema: Bestellablauf

1. Warenkorb
2. Check-out


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Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Online - Bestellablauf, Verbraucherschutz, Lieferfristen, Versandkosten, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

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