Sie sind Online-Händler und möchten kein Widerrufsrecht geben, da die Ware nicht einfach zurückgesendet werden soll. Eine Abmahnung wird nicht von einem Mitbewerber ausgesprochen, da es sich um ein Verbraucherrecht und nicht um ein Wettbewerbsrecht handelt.
Richtig
Widerrufsbelehrung verpflichtend im Fernabsatz Sofern Sie Verträge mit Verbrauchern im Wege des Fernabsatz schließen, haben Sie die Pflicht, eine aktuelle Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular für die Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß kann durch Abmahnung geahndet werden.
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