Neuer § 126a StGB-Darknet soll heller werden

Das Darknet soll durch den neuen § 126a StGB heller werden

Das Darknet ist mittlerweile kein Neuland mehr, so ziemlich jeder kann heute etwas mit dem Begriff anfangen.

Dennoch wird das Darknet immer wieder mit etwas Negativem assoziiert. So entsteht schnell ein Bild von einem versteckten Teil des Netzes, wo Drogen und illegale Dienstleistungen von zwielichtigen Personen aus dem Untergrund angeboten werden. Das entspricht nicht in dem Maß der Realität, denn der Großteil des Darknets ist doch ziemlich harmlos, so dass das Verteufeln des Darknets eigentlich nicht gerechtfertigt ist. Viele Seiten sind zum Beispiel einfache Portale, über die sich die User Meinungen austauschen. Davon profitieren unter anderem auch Journalisten, da diese Portale oft direkt und am schnellsten News verbreiten.

Prinzipiell ist die Idee des Darknets also nicht verwerflich: Man soll anonym surfen dürfen und sich unbeobachtet austauschen können. Tatsächlich ist der sogenannte „Torbrowser“, der heute von vielen als Mittel zum Zugang des Darknets benutzt wird, nicht wirklich geheim. Dennoch existieren selbstverständlich Websites, die sich eindeutig nicht an geltendes Recht halten wollen und illegale Waren und Dienstleistungen anbieten. Deshalb hat die Bundesregierung jetzt einen Gesetzesentwurf (Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes) verfasst, der die Betreiber solcher Seiten einschränken soll. Das Gesetz würde vor allem zu „einer eigenständigen Strafbarkeit für das Betreiben von internetbasierten Handelsplattformen für illegale Waren und Dienstleistungen“ führen. Damit will der Gesetzgeber wieder einmal die Haftung an die Betreiber übertragen.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 15. März 2019 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und dem undurchschaubaren Datentransfer den Kampf angesagt. Um die harten Vorgaben des neuen Gestzes jedoch öffentlich verteidigen zu können, soll die Bundesregierung große Änderungen an dem Gesetzesentwurf aufnehmen. Unter anderem sollen umfangreiche Erläuterungen des Gesetzesvorhabens mit aufgenommen werden, wie z. B. der Funktionalität des Darknets und dessen Gefahr, die hiervon ausgeht. Der Zugang zum Darknet erfolgt häufig über das „The Onion Router“ (Tor)-Netzwerk. Dieses Netzwerk besteht aus einer Vielzahl von weltweit verteilten Servern, über die die Daten in ständig wechselnder Form geleitet werden. Beim Verbindungsaufbau wird dann durch das Programm eine zufällige Route über die Server festgelegt, ohne dass die Herkunft oder das Ziel der Daten protokollarisch festgehalten werden. Dies hat zur Folge, dass durch die Verschlüsselung der Nutzerdaten und die dynamische Routenwahl die Feststellung der Anfangs- und Endpunkte eines Datentransfers erheblich erschwert werden.

Bei dem von der Bundesregierung in etwa wie folgt vorgeschlagene, neue § 126a Abs. 1 StGB:

„Wer eine internetbasierte Leistung anbietet, deren Zugang und Erreichbarkeit durch besondere technische Vorkehrungen beschränkt und deren Zweck oder Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, die Begehung von rechtswidrigen Taten im Sinne von Satz 2 zu ermöglichen oder zu fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

fällt schnell auf, dass viel Interpretationsfreiraum entsteht. So könnte jeder Betreiber einer versteckten Webseite Probleme bekommen, wenn auf seinem Portal ein Meinungsaustausch stattfindet, evtl. zwar zweifelhaft, aber noch innerhalb der Meinungsfreiheit.

Man müsste also als Betreiber solcher Austauschportale ständig aktiv und nachhaltig nach illegalen Inhalten suchen, damit man sich weiterhin im legalen Bereich des Gesetzes bewegt. Das Durchkämmen dieser Datenmassen dürfte jedoch ein Mammutprojekt darstellen, was zur Folge haben wird, dass große Austauschportale untergehen, da sie nicht fähig sind, jeden einzelnen User zu überprüfen. Auch die Anonymität spielt dabei eine tragende Rolle, da viele User, die im Darknet unterwegs sind, probieren möglichst anonym zu surfen. Für einen Betreiber solcher Webseiten wird es dann umso schwieriger werden, die Aktivitäten eines einzelnen Users zu nachzuvollziehen. Sollte das Gesetz kommen, würde das Darknet auf jeden Fall von Grund auf umgekrempelt werden.

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