Arznei aus Automaten

Arznei aus Automaten - noch Versandhandel?

Die Zukunft wird von der Technik geprägt; egal ob Arbeitsmarkt, Freizeitbeschäftigung oder Konsum, überall werden jährlich Fortschritte gemacht, die unsere Vorstellung der Welt von Grund auf ändern werden. Am interessantesten ist dabei vermutlich der Begriff Automation, denn er verspricht eine voll automatisch laufende Welt, die sich selbst „bearbeitet“. In Zukunft braucht man vielleicht gar keine Arbeitskräfte mehr, die einen bedienen, beraten etc., sondern nur noch eine Maschine. KI - Künstliche Intelligenz, die diese Aufgaben nicht nur schneller, sondern auch effektiver machen könnte, ist ein großes Thema.

Ähnliche Vorstoßversuche hat sich auch das Unternehmen DocMorris getraut: die Idee war, den Medikamentenhandel zu revolutionieren und die Ausgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten ganz einfach über Videoaufnahmen zu erledigen. Das sollte so funktionieren, dass das Rezept eingescannt und dann von dem bearbeiteten Mitarbeiter per Knopfdruck aus dem eigenen Lager geholt wird. Das Interessante hierbei ist, dass der Mitarbeiter währenddessen Kilometer weit weg sitzt, nämlich im Heimatland, den Niederlanden, des Unternehmens.

Dafür stellte die niederländische Versandapotheke im Jahr 2017 in der Gemeinde Hüffenhardt eine „pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ in einer ehemaligen Apotheke zur Verfügung. Der Kunde wurde über ein Videoterminal mit einem in den Niederlanden befindlichen Apotheker oder pharmazeutischen-technischen Assistenten verbunden, der die Medizin auf dem Rezept zuordnete und durch den mit einem Medikamentenlager verbundenen Arzneimittelautomaten ausgab.

Doch auch wenn das sehr revolutionär klingt, gab es dabei ein Problem: in Deutschland gibt es nämlich klare Richtlinien, die vorgeben, wer Medikamente verkaufen darf und wer nicht. Und Kapitalgesellschaften gehören nicht dazu, und da Doc Morris eine Kapitalgesellschaft aus den Niederlanden ist, wurde das Vorhaben von dem Regierungspräsidium Karlsruhe verboten.

Doc Morris war davon nicht begeistert und antwortete mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Im Mittelpunkt stand dabei auch die Frage, ob diese Art des Vertriebs noch als Versandhandel gilt oder nicht; Versandhandel wäre nämlich erlaubt gewesen. Das Gericht bestätigte allerdings die Ansicht des Regierungspräsidiums und machte deutlich, dass es sich bei der Abgabe von Medikamenten mittels Videochat nicht um Versandhandel handelt (Urteil vom 04.04.2019, Az.: 3 K 5393/17). Interessant wären die Gründe, die das Gericht für diese Ansicht anführt, die Begründung des Urteils liegt allerdings noch nicht vor, nur die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 05.04.2019.

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Tags: Wettbewerbsrecht, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Rechtliche Informationen

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