Computerspiele (vor allem Spiele für Kinder) können in Deutschland auch ohne die deutsche Kennung für die Alterseinstufung angeboten werden. Hauptsache ist, dass sich auf der Ware überhaupt ein Siegel befindet, z. B. das PEGI-Siegel als offizielle europäische Alterseinstufung.
Richtig
Computerspiele nur mit USK-Kennung anbieten Trägermedien (handelsübliche Computerspiele, die auf physischem Datenträger angeboten werden) sind in Deutschland zwingend mit der Alterseinstufung nach USK ausweisen. Ansonsten darf selbst ein Spiel für Kinder nur an Erwachsene abgegeben werden.
Sofern ein Computerspiel von dem Unternehmer im Ausland eingekauft wurde und dieses überhaupt keine Alterseinstufung nach deutschen Vorgaben hat, kann diese Ware ohne Beachtung des Jugendschutzes im Online-Handel an Jugendliche weiterverkauft werden.
Richtig
Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung verkaufen
Das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Computerspiele, die keine deutsche Alterseinstufung aufweisen, nicht in Deutschland im Versandhandel angeboten werden dürfen. Ansonsten drohen strafrechtliche Verfolgung und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen.
Jugendlichen dürfen elektronische Zigaretten oder Shishas im Online-Handel angeboten werden, sofern dort kein Tabak oder Nikotin enthalten ist. Weitere Beschränkungen gibt es nach den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen nicht.
Richtig
Voller Jugendschutz für Elektrozigaretten und Zubehör
Auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronischen Shishas ohne Tabak und/oder Nikotin, und selbst sogar nur deren Behältnisse dürfen Jugendlichen nicht im Versandhandel angeboten werden.
Die oft teurere Zustellung, die Minderjährige schützen, ist nicht sinnvoll. Schließlich kann der Jugendliche ohnehin zu Hause auf Alkohol oder nicht jugendfreie DVD´s oft ohne Hindernisse zugreifen. Das kann man als Online-Händler ja auch nicht kontrollieren.
Richtig
Händler: sichere Zustellart bei Jugendschutz-Produkten
Die Jugedschutz-Pflichten des Online-Händlers enden erst, nachdem die Ware an der Haustür oder am Arbeitplatz entgegengenommen wurde. Treffen Sie Vorkehrungen dafür, dass die Ware nur persönlich von der Person entgegengenommen wird - selbst am Arbeitsplatz.
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