Computerspiele nur mit USK-Kennung verkaufen

Falsch


Computerspiele (vor allem Spiele für Kinder) können in Deutschland auch ohne die deutsche Kennung für die Alterseinstufung angeboten werden. Hauptsache ist, dass sich auf der Ware überhaupt ein Siegel befindet, z. B. das PEGI-Siegel als offizielle europäische Alterseinstufung. 

Richtig

Computerspiele nur mit USK-Kennung anbieten
Trägermedien (handelsübliche Computerspiele, die auf physischem Datenträger angeboten werden) sind in Deutschland zwingend mit der Alterseinstufung nach USK ausweisen. Ansonsten darf selbst ein Spiel für Kinder nur an Erwachsene abgegeben werden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

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