Computerspiele nur mit USK-Kennung verkaufen

Falsch


Computerspiele (vor allem Spiele für Kinder) können in Deutschland auch ohne die deutsche Kennung für die Alterseinstufung angeboten werden. Hauptsache ist, dass sich auf der Ware überhaupt ein Siegel befindet, z. B. das PEGI-Siegel als offizielle europäische Alterseinstufung. 

Richtig

Computerspiele nur mit USK-Kennung anbieten
Trägermedien (handelsübliche Computerspiele, die auf physischem Datenträger angeboten werden) sind in Deutschland zwingend mit der Alterseinstufung nach USK ausweisen. Ansonsten darf selbst ein Spiel für Kinder nur an Erwachsene abgegeben werden.


Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung

Falsch


Sofern ein Computerspiel von dem Unternehmer im Ausland eingekauft wurde und dieses überhaupt keine Alterseinstufung nach deutschen Vorgaben hat, kann diese Ware ohne Beachtung des Jugendschutzes im Online-Handel an Jugendliche weiterverkauft werden.

Richtig

Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung verkaufen
Das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Computerspiele, die keine deutsche Alterseinstufung aufweisen, nicht in Deutschland im Versandhandel angeboten werden dürfen. Ansonsten drohen strafrechtliche Verfolgung und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen.


Jugendschutz gilt auch für Privatverkäufer

Falsch


Vorgaben zum Jugendschutz sind ausschließlich von gewerblichen Verkäufern zu beachten.

Richtig

Jugendschutz bindet auch Privatverkäufer.
Privatverkäufer haben ebenfalls die Bestimmungen zum Jugendschutz zu beachten.


E-Zigaretten nicht an Jugendliche

Falsch


Jugendlichen dürfen elektronische Zigaretten oder Shishas im Online-Handel angeboten werden, sofern dort kein Tabak oder Nikotin enthalten ist. Weitere Beschränkungen gibt es nach den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen nicht.

Richtig

Voller Jugendschutz für Elektrozigaretten und Zubehör
Auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronischen Shishas ohne Tabak und/oder Nikotin, und selbst sogar nur deren Behältnisse dürfen Jugendlichen nicht im Versandhandel angeboten werden.


Sichere Zustellart bei Jugendschutz-Produkten

Falsch


Die oft teurere Zustellung, die Minderjährige schützen, ist nicht sinnvoll. Schließlich kann der Jugendliche ohnehin zu Hause auf Alkohol oder nicht jugendfreie DVD´s oft ohne Hindernisse zugreifen. Das kann man als Online-Händler ja auch nicht kontrollieren.

Richtig

Händler: sichere Zustellart bei Jugendschutz-Produkten
Die Jugedschutz-Pflichten des Online-Händlers enden erst, nachdem die Ware an der Haustür oder am Arbeitplatz entgegengenommen wurde. Treffen Sie Vorkehrungen dafür, dass die Ware nur persönlich von der Person entgegengenommen wird - selbst am Arbeitsplatz.


Jugendschutz bei Produktbildern

Falsch


Die Produktbilder kann ich frei wählen, auch wenn die Personen darauf in eindeutigen Sexual-Positionen zu sehen sind.

Richtig

Jugendschutz auch bei Produktbildern
Es gibt Vorgaben für den Jugendschutz auch hinsichtlich anstößiger und eindeutig sexueller Produktbilder.


Zertifikat


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Siegel

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von Wettbewerbsverbänden

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