Frist für Mängelbeseitigung

Falsch


Möchte der Käufer bei massiven Mängeln den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, muss er einen exakten Termin in Bezug auf eine angemessene Fristsetzung nennen, bis zu welchem der Verkäufer die Mängel beseitigen muss.

Richtig

Frist für Mängelbeseitigung nicht zwingend als Datum
Bittet der Käufer um "schnelle Behebung" der Mängel, bringt er hierdurch zum Ausdruck, dass innerhalb einer angemessen Frist unverzüglich bzw. umgehend die Nachbesserung erfolgen muss. Dies ist ausreichend laut BGH-Urteil vom 13.07.2016.


Tags: Wettbewerbsrecht, Gewährleistung / Garantie, Versandkosten, Kaufrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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