Gewährleistung durch Verkäufer

Falsch


Sie sind der Verkäufer und verweisen die Kunden mit dem mangelhaften Produkt an den Hersteller. Schließlich haben Sie das Produkt nicht hergestellt und tragen an der Mangelhaftigkeit keine Schuld.

Richtig

Verkäufer darf Käufer nicht an Hersteller verweisen
Der Verkäufer hat von Gesetzes wegen dem Gewährleistungsverlangen des Kunden nachzukommen. Der Verkäufer kann sich hierfür an den Hersteller wenden oder er kann selbst die Pflichten aus der Gewährleistung erfüllen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Gewährleistung / Garantie, Abmahnung Online - Handel, Kaufrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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