Schmähkritik auf Google

Falsch


Bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Schmähkritik ist Google dafür mitverantwortlich. Deshalb kann man erfolgreich vor den Gerichten gegen Google vorgehen, wenn durch die Suchmaschine diese verletzenden Inhalte angezeigt werden.

Richtig

Google muss nach Bekanntwerden Schmähkritik entfernen
Der BGH hat am 27.02.2018 entschieden, dass Google sich vorher nicht vergewissern muss, dass alle angezeigten Inhalte nicht gegen Rechte verstoßen. Google haftet nur bei Kenntnis durch einen konkreten Hinweis des Betreffenden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht

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