Werbung mit UVP

Falsch


Die Werbung mit der UVP ist immer erlaubt, das es sich um eine Preisempfehlung des Herstellers handelt. Dem Händler ist es zudem nicht zumutbar zu wissen, ob die UVP aktuell ist oder nicht

Richtig

Werbung nur mit aktueller UVP
Die durchaus wirkungsvolle Werbung mit einer UVP ist nur dann rechtmäßig, wenn es sich um eine aktuelle UVP handelt. Hierzu muss der Händler beim Hersteller Erkundigungen einholen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Verbraucherschutz, Versandkosten, Werbeaussagen, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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