Irreführung Textilkennzeichnung

Falsch


Jegliche Werbung im Rahmen der Angabe der Bestandteile von Textilien, die nicht der vorgeschriebenen Textilkennzeichnung und Faserbezeichnung entsprechen, stellen einen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung dar.

Richtig

Beschreibung der Textilie auch durch Begriffe, wie Samt o.ä.
In Erwägungsgrund 19 bestimmt die TextilkennzeichnungsVO, dass nur solche Angaben abmahngefährdet sind, die den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

   

Tags: Wettbewerbsrecht, Lebensmittel / Textilien / Kosmetik, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Abmahnung Wettbewerbsrecht, Rechtliche Informationen

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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