Belehrung über Rücksendekosten

Falsch


Die Kosten der Rücksendung hat immer der Kunde zu tragen. Das ist seit 2014 gesetzlich zu Gunsten der Online-Händler geregelt. Eine besondere Belehrung über die Tragung der Rücksendekosten ist nicht erforderlich, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Richtig

Rücksendekosten nur bei Belehrung von Kunden zu tragen
Die Kosten der Rücksendung hat nur dann der Kunde zu tragen, wenn er dazu in der Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß informiert wurde. Erfolgte hierzu keine Belehrung wie vorgeschrieben, entsteht für den Kunden keine Pflicht zur Tragung der Rücksendekosten.


Tags: Widerrufsrecht

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