Kein Hinweis "versicherter Versand"

Falsch

D
ie Aussage "versicherter Versand" ist unerlässlich dafür, dass der Kunde weiß, dass seine Sendung nicht verloren geht. Denn wenn die Ware auf dem Versandweg verloren geht, hat der Kunde zwar bezahlt, aber er erhält keine Ware. Dieses Versandrisiko möchte der Verbraucher nicht eingehen.

Richtig

Nicht den Hinweis "versicherter Versand" verwenden
Die Werbung mit der Aussage "versicherter Versand" ist ein weiterer Klassiker bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Der Rechtsverstoß besteht darin, dass dem Verbraucher suggeriert wird, dass er selbst das Versandrisiko trägt. Tatsächlich trägt das Versandrisiko von Gesetzes wegen immer der Unternehmer.


Tags: Wettbewerbsrecht, Preisangabe / Grundpreise, Online - Bestellablauf, Versandkosten, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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