Der Vermieter kann jederzeit wegen Eigenbedarfs kündigen, sofern dieser tatsächlich besteht, auch wenn der Mietvertrag erst kürzlich geschlossen wurde.
Richtig
Eigenbedarfskündigung vs. Wissen Vermieter
Die Kündigung wegen Eigenbedarfs kann dann nicht zulässig erfolgen, wenn der Vermieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags um den Eintritt des Eigenbedarfs wusste.
Sofern im Mietvertrag nichts vereinbart ist, kann der Vermieter den Verteilerschlüssel für die Nebenkosten pro Abrechnungszeitraum immer wieder neu nach Verbrauch, nach Bewohnern, nach Quadratmetern usw. wechselnd festlegen.
Richtig
Verteilerschlüssel z.T. Wohnfläche, z.T. verbrauchsabhängig
Das Gesetz legt den Verteilerschlüssel im Fall einer fehlenden Vereinbarung im Vertrag für die Berechnung der Nebenkosten nach dem Anteil der Wohnfläche fest. Mindestens 50 % der warmen Nebenkosten müssen jedoch verbrauchsabhängig berechnet werden.
Im Gewerbemietrecht sind einseitige Mieterhöhungen des Vermieters immer möglich. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung mit dem Mieter.
Richtig
Keine einseitige Mieterhöhung bei Gewerbemietraumvertrag
Anders als im Wohnraummietrecht kann eine einseitige Mieterhöhung durch den Vermieter aufgrund des verbindlichen Mietvertrags nicht erfolgen.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass von den Mietern generell keine Schönheitsreparaturen nach Auszug mehr zu leisten sind. Der Vermieter soll sich schließlich nicht auf Kosten der Mieter eine gut renovierte Wohnung kostenlos verschaffen können.
Richtig
Schönheitsreparaturen zulässig, soweit notwendig
Nur eine unwirksame Klausel im Mietvertrag entbindet beim Auszug von der Ausführung von Schönheitsreparaturen. So ist eine vertraglich verbindliche Endrenovierung unwirksam, da der Mieter nur bei Auszug renovieren muss, wenn tatsächlich ein Bedarf hierfür besteht.
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