Batterien müssen nicht separat registiert werden. Das BattG-Melderegister beim Umweltbundesamt dient nur als Übersicht über die großen Hersteller von Batterien. Über die Schaltfläche "Einsicht in das Melderegister" können die Angaben der Hersteller der Batterien öffentlich eingesehen werden.
Richtig
Batterien müssen ebenfalls registiert werden
Im Melderegister zeigen die Hersteller von Batterien elektronisch ihre Marktteilnahme an. Sie geben auch das Rücknahmesystem an, an dem sie beteiligt sind. Die Fahrzeug- und Industriebatteriehersteller geben an, welche zumutbare und kostenfreie Rückgabemöglichkeit eingerichtet wurde.
Die gesetzlichen Hinweise zur Entsorgung von Batterien sind nur von Online-Händlern zu erteilen, die abgepackte Batterien vertreiben. Sind in den Geräten schon Batterien enthalten, müssen keine Batteriehinweise erteilt werden.
Richtig
Batteriehinweise auch für Geräte mit enthaltenen Batterien
Die Hinweise sind auch dann zu erteilen, wenn Produkte angeboten werden, in denen die dazu benötigten Batterien bereits enthalten sind. Anders ist dies nur, wenn die Produkte tatsächlich ohne Batterien verkauft werden.
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