Werbung widerspruchsfrei zu AGB

Falsch


Werbung ist vor allem in der wirkungsvollen Blickfangwerbung recht frei, um den Kunden erst einmal auf das Angebot aufmerksam zu machen. Jeder weiß, dass Werbung doch nie ganz das hält, was sie verspricht, sondern der Unternehmer vor allem seine Produkte an den Mann oder die Frau bringen möchte. Der Unternehmer hat dann die Möglichkeit, über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Aussagen der Werbung so zu gestalten, wie er sie gern hätte. Dies ist schließlich eine wichtige Aufgabe der AGB, dass der Unternehmer die Vertragsbedingungen über die AGB selbst bestimmen kann.

Richtig

Werbeaussage ohne Widerspruch zu AGB-Regelungen
Wie das (nicht rechtskräftige)

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Eigene AGB für eBay und Amazon

Falsch


Auf Plattformen wie eBay und Amazon müssen die Online-Händler keine eigenen AGB zur Verfügung stellen, da die Plattformen eigene AGB anzeigen. Diese Plattform-AGB genügen, so dass keine Abmahnungen zu befürchten sind.

Richtig

Eigene AGB auf eBay und Amazon erforderlich
Die AGB auf den Plattformen sind meist Nutzungsbedingungen und weitere Regelungen, die jedoch nicht den Vertrag zwischen dem Händler und dem Kunden regeln. Die AGB der Plattformen sind daher kein Ersatz für eigene AGB.


Salvatorische Klausel

Falsch


Die "Salvatorische Klausel" ist in den AGB auch gegenüber Verbrauchern erlaubt, dient sie in den AGB doch dazu, dass bei einer ungültigen Bestimmung der Vertrag trotzdem Bestand hat. Sie fängt meist mit den Worten an: "Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein..." An der Gültigkeit und den Bestand des Vertrages hat der Verbraucher ja auch ein eigenes Interesse.

Richtig

Salvatorische Klausel verstößt gegen Transparenzgebot
Die aus alten Tagen bekannte und noch heute beliebte "Salvatorische Klausel" ist gegenüber Verbrauchern unwirksam, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus 2015. Die Salvatorische Klausel verstößt gegen das Gebot der...

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Geoblocking gilt auch für die AGB

Falsch


In den AGB darf der Händler In- und Ausländer bezüglich des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich behandeln. Es gilt schließlich auch im Online-Handel, dass jeder die Freiheit besitzt zu entscheiden, welche Verträge mit wem und wie geschlossen werden.

Richtig

Geoblocking-Verbot gilt auch für die AGB
Mit Geltung zum 03.12.2018 darf eine Ungleichbehandlung über Regelungen in den AGB für den Zugang zu Dienstleistungen oder Waren aus Gründen des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung des Kunden in der EU aufgrund der Geoblocking-VO nicht mehr erfolgen.


AGB klar, transparent und eindeutig

Falsch


Die Formulierungen in den AGB können auch gegenüber Verbrauchern frei vorgenommen werden. Bei Fragen dazu kann sich der Verbraucher ja an den Unternehmer wenden.

Richtig

AGB müssen klar, transparent und eindeutig sein.
Die AGB-Klauseln müssen stets klar, transparent und verständlich abgefasst werden. Unklare Regelungen in den AGB sind unzulässig und können abgemahnt werden.


Kein Gewährleistungs- und Haftungsausschluss

Falsch


In den AGB kann ich vereinbaren, dass die gesetzliche Gewährleistung nicht gilt. Außerdem kann ich meine Haftung hinsichtlich des Produkts selbst ausschließen, da ich nicht Hersteller des Produkts bin.

Richtig

Kein Gewährleistungs- und Haftungsausschluss in den AGB
Die gesetzlichen Vorgaben verbieten vor allem hinsichtlich des Verbraucherschutzes einen Gewährleistungsausschluss. Die Haftung für das Produkt darf ebenfalls nicht ausgeschlossen werden.


Vorvertragliche Infopflichten in AGB

Falsch


Bei Verträgen, die nicht über eine Website, sondern über Telefon, Chat, per E-Mail usw. geschlossen werden, sind keine vorvertraglichen Informationspflichten in die AGB bereitzuhalten. Wie soll dies auch am Telefon oder im Chat umgesetzt werden?

Richtig

AGB müssen vorvertragliche Informationspflichten erfüllen.
Fernabsatzverträge, die geschlossen werden, ohne dass beide Vertragsparteien anwesend sind, bedürfen auch den gesetzlichen, vorvertraglichen Informationspflichten innerhalb der AGB. Ggf. genügt ein Verweis auf die AGB der Website.


Info-Pflichten - B2B betrifft das nie! Oder?

Informationspflichten in den AGB - B2B betrifft das nie! Oder?

Bei Verträgen, die Unternehmer mit Unternehmern online schließen, ist man frei und der Gesetzgeber hat endlich mal nicht überreguliert. So denken jedenfalls viele. Allerdings ist dem nicht so. Denn obwohl die Verbraucherrechte-Richtlinie ihrem Namen nach nichts mit B2B-Verträgen zu tun haben kann, trifft sie wichtige Regelungen für online geschlossene Verträge zwischen zwei Unternehmern.

2014 hat der deutsche Gesetzgeber die Pflichten für die Unternehmer aus der Verbraucherrechte-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. § 312i BGB enthält die „Allgemeinen Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr“, die alle Online-Verträge betrifft. Gemäß § 312i BGB hat der Unternehmer...

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AGB als Information über Vertragsmodalitäten

Falsch



Die Bereithaltung von AGB ist freiwillig, da die AGB nur dazu dienen, die Rechtsstellung des Unternehmers zu verbessern.

Richtig

AGB enthalten kaum noch spezielle Regelungen, sondern sind mehr eine "Information über Vertragsmodalitäten".
AGB dienen inzwischen vor allem dazu, darin die vorvertraglichen Informationspflichten zu erfüllen, die das Gesetz verlangt.


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vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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