Einweg- und Mehrwegpfand

Falsch


Die umweltfreundliche Wiederverwendung von Verpackungen mit Pfand ist doch gegeben. Dazu wurde doch das Pfand eingeführt. Somit müssen Händler keine weiteren Kennzeichnungen vornehmen. Ohnehin liegt es doch am Hersteller, wie er seine Produkte verpackt. Da sind die Händler nicht in der Pflicht.

Richtig

Einweg-  und Mehrwegpfand
Das neue Verpackungsgesetz führte 2019 die Unterscheidung zwischen Einweg- und Mehrwegpfand ein, da durch den Pfand gerade kein Müll vermieden wurde. Händler haben daher die Pflicht, gut sichtbare Regalkennzeichnungen für Produkte mit Einwegpfand und für Produkte mit Mehrwegpfand vorzunehmen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Abmahnung Online - Handel, Verpackung / Elektro / Batterien, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.