Zustellung der einstweiligen Verfügung

Falsch |
RichtigBeschluss muss im Parteibetrieb zugestellt werden |
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RichtigBeschluss muss im Parteibetrieb zugestellt werden |
FalschEinstweilige Verfügung - Was ist das? Eine im Eilverfahren erwirkte einstweilige Verfügung eines Gerichts hat keine bindende Wirkung. Es handelt sich nur um eine grobe Richtung, die jedoch nicht verbindlich ist. Es drohen keine Konsequenzen aus der einstweiligen Verfügung, da es sich nicht um ein richtiges Klageverfahren handelte. |
RichtigEinstweilige Verfügung - Was ist das? Eine einstweilige Verfügung lässt sich von dem Abmahner leicht bei einem Gericht erwirken, wenn die Abmahnung ignoriert wurde. Häufig handelt es sich um ein Verbot oder eine Untersagung. Bei Verstößen gegen die Verbote oder Untersagungen drohen ein hohes Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. |
FalschEinstweilige Verfügung - Widerspruch? Erst eine Abmahnung und dann noch ein Beschluss des Gerichts, der auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ergeht... hiergegen kann man nichts mehr machen, da das Gericht bereits seine Entscheidung getroffen hat. Obwohl es ungerecht ist, da das Gericht noch nicht einmal meine Auffassung hierzu angehört hat. |
RichtigEinstweilige Verfügung - Widerspruch? Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden, wenn der Beschluss ohne mündliche Verhandlung ergangen ist. Der Widerspruch muss ausführlich begründen, weshalb die einstweilige Verfügung, die der Gegner bei Gericht ohne eine mündliche Verhandlung erreicht hat, nicht hätte ergehen dürfen. |