E-Zigaretten nicht an Jugendliche

Falsch


Jugendlichen dürfen elektronische Zigaretten oder Shishas im Online-Handel angeboten werden, sofern dort kein Tabak oder Nikotin enthalten ist. Weitere Beschränkungen gibt es nach den geltenden Jugendschutz-Bestimmungen nicht.

Richtig

Voller Jugendschutz für Elektrozigaretten und Zubehör
Auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronischen Shishas ohne Tabak und/oder Nikotin, und selbst sogar nur deren Behältnisse dürfen Jugendlichen nicht im Versandhandel angeboten werden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Jugendschutz, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.