Sofern ein Computerspiel von dem Unternehmer im Ausland eingekauft wurde und dieses überhaupt keine Alterseinstufung nach deutschen Vorgaben hat, kann diese Ware ohne Beachtung des Jugendschutzes im Online-Handel an Jugendliche weiterverkauft werden.
Richtig
Computerspiele nur mit deutscher Alterseinstufung verkaufen Das Jugendschutzgesetz bestimmt, dass Computerspiele, die keine deutsche Alterseinstufung aufweisen, nicht in Deutschland im Versandhandel angeboten werden dürfen. Ansonsten drohen strafrechtliche Verfolgung und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen.