Unzureichende Rücknahme von Elektrogeräten

Ein Elektromarkt kommt selten allein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat 55 Elektromärkte bezüglich der Einhaltung der Pflichten des Elektrogesetzes untersucht. Das Ergebnis ist hart, aber ernüchternd: Es besteht zum Teil erheblicher Nachholbedarf.

Das Elektrogesetz sieht u. a. vor, dass Händler, wenn diese eine Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern für Elektroprodukte aufweisen, dazu verpflichtet sind, beim Kauf eines neuen Geräts ein Altgerät der gleichen Art kostenlos zurückzunehmen (1:1 Rücknahme) bzw. kleine Geräte mit einer Länge von bis zu 25 cm auch ohne Kauf eines Neugeräts zurückzunehmen (1:0 Rücknahme).

Woher das Altgerät ursprünglich stammte und wo es gekauft wurde, ist dabei irrelevant. Man hat als Kunde also das Recht, jedes Elektroprodukt zurückzugeben. Sinn des Elektrogesetzes ist es, für eine geordnete Entsorgung oder für eine Wiederverwendung zu sorgen. Da die großen Verkäufer die Elektrogeräte auf den Markt bringen und hiermit gutes Geld verdienen, sind sie nach Elektrogesetz auch verantwortlich, ihre Geräte bzw. baugleiche oder kleine Geräte zurückzunehmen und für die Entsorgung zu bezahlen.

Aber das scheint nicht so ganz bzw. nur unzureichend zu funktionieren: Bei einer Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe fiel auf, dass viele große und bekannte Elektrohändler dieser Pflicht nur sehr mangelhaft oder gar nicht nachkommen. Auch sparen die Unternehmen mit den Informationen über die Rückgabemöglichkeiten der Altgeräte, so dass Kunden oft ihre Rechte gar nicht kennen. Einige Händler verweigerten sogar die Rücknahme komplett.

Lediglich 4 der 55 untersuchten Unternehmen kämen ihrer Pflicht nach. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, beschrieb diesen Zustand als inakzeptabel – notfalls wolle die Umwelthilfe die Verbraucherrechte auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die Kontrolle der Einhaltung des Elektrogesetzes obliegt eigentlich den Landesbehörden, die jedoch bisher ihre Hausaufgaben nicht ausreichend gemacht haben.


Bitte wenden Sie sich bei Fragen gern an mich.


Tags: Verbraucherschutz, Infos für Unternehmer und Verbraucher, Rechtliche Informationen

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