Sie können Online-Shop!

Kann ich einen eigenen Online-Shop selbst erstellen?

Es gibt jede Menge Dienstleister und Anbieter, aber auf vieles kann man verzichten. Nicht weil man geizig ist, sondern weil man diese Dienstleistungen häufig nicht benötigt.

Urheber- und Markenverletzungen müssen vor allem beachtet und können nach wie vor abgemahnt werden, da das seit 02.12.2020 geltende "Anti-Abmahngesetz" nur wettbewerbsrechtliche Aspekte betrifft. Ansonsten ist der Weg frei für den eigenen Online-Shop.


Der Weg zum eigenen Online-Shop

1. Station: Denic - Hier suchen Sie sich Ihre Domain aus. Die Domain ist Ihre Webadresse: "www.[Ihre Adresse].de".

Hinweis: Sie müssen sorgfältig recherchieren, ob es schon eine angemeldete Marke mit diesem...

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Klage gegen Google wegen Alter

Google - und das Alter

Das Image eines Unternehmens ist das A und O in der freien Marktwirtschaft. Stimmt das Image nicht mehr, kann das drastische Folgen haben.

Und genau deshalb sollten Skandale besser vermieden werden. Große (Online-) Unternehmen, wie Google und Co. scheinen aber manchmal nur in Schadensbegrenzung vorzunehmen und nicht das gänzliche Vermeiden von großem Aufsehen. Immer wieder kommt es zu kleineren und größeren medienwirksamen Auseinandersetzungen; die meisten den Verbraucher oder die Verbraucherrechte direkt betreffen.

Deshalb reagiert man schon mit Neugier, wenn man hört, dass sich die neueste Sammelklage nicht auf die Google-Nutzer bezog, sondern auf die Bewerber einer...

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Europäischer New Deal for Consumers

Die europäische (Online-)Aufrüstung

Die EU stockt auf; zuerst wurden höhere Online-Steuern für Datenriesen eingeführt und jetzt soll sogar noch ein neues Paket kommen, was den Online-Handel mit 4 neuen Richtlinien („Omnibus-Richtlinie“) für umfassend ändern soll. Die Richtlinien sollen das Online-Shopping nun noch sicherer und transparenter für die Verbraucher machen:

Zukünftig sollen die Verbraucher auf Provisionszahlungen bei den Suchergebnissen hingewiesen werden und es sollen keine falschen Kundenbewertungen mehr existieren. Es soll für Verbraucher so einfacher werden, authentische Produktbewertungen zu erkennen und Suchergebnisse auf Vergleichsplattformen einzuordnen.

Außerdem müssen Online-Händler exakt darüber informieren, ob die Kunden den Vertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmen...

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Neue europäische Verbandsklage

Falsch



Die Musterfeststellungsklage bewirkt zwar nicht die Zahlung von Entschädigungen oder Rückzahlungen von Kaufpreisen, aber weitere Klageformen sind von der EU nicht angedacht. Bei Wettbewerbsverstößen müssen die Verbraucher in ihrem Land klagen und eine Entschädigung hierdurch erreichen. Eine andere Form der Klage ist derzeit auf EU-Ebene nicht angedacht und wird von der EU nicht von den Mitgliedstaaten gefordert, entsprechend für ihre Verbraucher umzusetzen.

Richtig

Europäische Verbandsklage schafft Anspruch auf Zahlung

Ziel der "New Deal for Consumers"-Richtlinie ist die einfachere Durchsetzung von Verbraucherrechten durch eine neue europäische Verbandsklage. Diese soll von den Mitgliedstaaten eingeführt werden und „Abhilfe“ schaffen, wobei die Abhilfe...

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Steuer auf Online-Werbung

15 % Steuern auf Online-Werbung

Dass es große Online-Unternehmen in Europa nicht ganz so schwer haben, ist bei dem Thema Steuern viel diskutiert worden. Dass die Online-Werbung steuerpflichtig wird, ist grundsätzlich ein Gedanke für mehr Gerechtigkeit im Netz.

Das Bundesfinanzministerium hat als Antwort die „Quellensteuer“ auf Online-Werbung erfunden. Bayerns Finanzämter verlangen diese Steuer in aktuellen Schreiben in Höhe von 15 %. Eine rückwirkende Forderung für bis zu sieben Jahre ist dabei nicht ausgeschlossen. 

Die Steuer soll deshalb fällig sein, da das jeweils betreffende Unternehmen Werbeanzeigen bei Google oder anderen Suchmaschinen gebucht hat. Besonders betroffen von den Steuernachzahlungen sind Unternehmen mit großem...

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Dash-Button verboten

Dash-Button - einfach gefährlich oder doch das Recht auf einen schnellen Kauf?

Den Bestellablauf zu vereinfachen hat Amazon revolutioniert – mit nur wenigen Klicks kann man dort shoppen, bestellen und zahlen. Deshalb ist Amazon wahrscheinlich auch Marktführer. Bei den 1-Click-Bestellungen wird das Produkt bestellt, ohne dass man den Bestellablauf über Warenkorb und Bestellübersichtsseite gehen muss. Noch einfacher und schneller sollte das über die von Amazon bereitgestellten „Dash-Buttons“ funktionieren.

Doch wann ist es „zu einfach?“ Diese Frage hat das OLG München konkret beantwortet – nämlich wenn die Rechte der Verbraucher eingeschränkt werden. Und genau das ist aus Sicht des Gerichts bei den sogenannten...

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Sofortüberweisung unzulässig

Falsch


Die Zahlungsart "Sofortüberweisung" ist als kostenlose Zahlungsart auch als nur einzige Zahlungsart im Online-Shop zulässig. Die Zahlart Sofortüberweisung wird von ca. 54 % der umsatzstärksten Online-Shops verwendet. Damit ist die Sofortüberweisung gängig und somit zumutbar. Darüber hinaus ist sie bequem, da die Kunden nur ihre PIN und TAN eingeben müssen.

Richtig

Sofortüberweisung wegen Datenübertragung unzumutbar
Der BGH meint dazu, dass es dahingestellt bleiben kann, ob die Zahlungsart "Sofortüberweisung" gängig ist, denn sie ist für die Kunden unzumutbar. Dies deshalb, da die Kunden gegen von ihren Banken vorgegebenen Sicherheitsbedingungen verstoßen müssen, indem die Kunden auf nicht von den Banken genehmigten...

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Muster Bestellübersicht

Muster Bestellübersicht / Check-out - Willkommen im Kassenbereich

Die letzte Seite im Bestellablauf, die Bestellübersichts- oder Check-out-Seite, ist vom Gesetzgeber her mit Informationspflichten versehen. Sie muss für das Angebot von Waren oder Dienstleistungen deren wesentlichen Merkmale enthalten, zu denen inzwischen standardmäßig auch ein Produktfoto gehört, sie muss die AGB ausdrücklich einbeziehen und auf diese verlinken, die vom Kunden gewählte Zahlungsart ausweisen und einen korrekten Button aufweisen. Der Hinweis auf das Widerrufsrecht ist keine Pflicht, anders als die technischen Korrekturmöglichkeiten für alle Eingaben des Kunden.


Check-out:          

Versandadresse:
Max Mustermann
c/o Firma Blau AG
Blaue Straße 1
12346 Blaustadt

Korrektur
Rechnungsadresse:
Max Mustermann
Musterstraße 1

12345 Musterstadt

Korrektur
Versandart:

Standard...

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Lieferfristen mit in der Regel

Falsch


Genaue Angaben der Lieferzeiten sind faktisch kaum möglich, so dass die Lieferfristen mit dem Zusatz "in der Regel" oder "regelmäßig" versehen werden können, um sich nicht exakt auf die Lieferfrist festlegen zu müssen.

Richtig

"In-der-Regel"-Lieferfristen werden in der Regel abgemahnt.
Die Gerichte erachten es als abmahnfähig, wenn die Lieferfrist nicht hinreichend bestimmt ist. Zudem darf die Lieferzeit nicht in das Belieben des Händlers fallen, was jedoch bei diesen beiden Formulierungen der Fall ist.


Muster Warenkorb

Muster Warenkorb - die kleine Bestellübersicht


Bereits aus einem vollends sicher und transparent gestalteten Warenkorb ergibt sich, wie es der Händler mit dem Verbraucherschutz hält.

Nachfolgend werden einige typische Fehler aufgezeigt:



erster Teil des Warenkorbs:



Hinweise zur Angabe der Lieferzeit:

Für die zulässige Angabe einer Lieferzeit ist erforderlich, dass sie zweifelsfrei ermittelbar und transparent ist. Zu beachten ist, dass eine nicht eindeutig nur für Lieferungen im Inland angegebene Lieferfrist auch für die übrigen Lieferländer gilt. Deshalb ist es erforderlich, an jedem Ort auf der Webseite, an der auf die Lieferzeit hingewiesen wird – wie oben beispielsweise im Warenkorb – eindeutig klargestellt wird,

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Lieferzeitraum ausreichend

Falsch


Die Angabe von Lieferfristen muss immer exakt auf den Tag genau sein. Deshalb ist es sehr schwierig, den genauen Zeitpunkt vor allem für Auslandslieferungen zu nennen.

Richtig

Lieferfristen können als Lieferzeitraum angegeben werden.
Die Lieferfristen können einen Zeitraum benennen und zwischen Liefergebieten unterscheiden (z. B. "Deutschland 1 - 3 Tage, Österreich 2 - 4 Tage, restliche EU 3 - 5 Tage")


Zahlungsarten

Falsch


Der Einzug einer Geldforderung per Lastschrift kann bei allen Kunden beschränkt werden dergestalt, dass der Einzug ausschließlich von einem deutschen Konto und nicht von einem ausländischen Konto erfolgt.

Richtig

Lastschrift nicht für EU-Konto verweigern
Händler dürfen deutschen Verbrauchern nicht vorgeben, dass das Lastschriftverfahren nur von einem deutschen Konto erfolgt. Auch ein Konto innerhalb der Europäischen Union muss von den Händlern akzeptiert werden.


sorgfältige Artikelbeschreibungen

Falsch


Die Aussagen in den Artikelbeschreibungen müssen nicht zu 100 % wahr sein. Die Kunden werden das "Augenzwinkern" in den Beschreibungen bemerken und dafür Verständnis aufbringen. Im Vordergrund steht doch, dass die Aufmerksamkeit auf das Produkt gelenkt wird.

Richtig

Nur widerspruchsfreie Artikelbeschreibungen verwenden
Die Aussagen in den Artikelbeschreibungen müssen wahr und frei von Widersprüchen sein. Irreführungen können abgemahnt werden. Auch aggressive Werbung ist verboten. Immer häufiger werden von den Online-Händlern zweifelhafte Gütesiegel in irreführender Weise verwendet. 


Button-Lösung

Falsch


Die Kunden wissen doch mit der Bezeichnung des Bestellbuttons mit „Anmelden und Weiter“ schon, dass sie eine Bestellung aufgeben. Der Button muss nicht unbedingt "kaufen" oder "zahlungspflichtig bestellen" heißen.

Richtig

Bestell-Button nur mit zulässiger Bezeichnung
Für den Bestellbutton hat der Gesetzgeber die Worte „zahlungspflichtig bestellen“ vorgegeben. Andere Bezeichnungen sind von den Gerichten entwickelt worden. Nur diese Bezeichnungen dürfen verwendet werden.


Inhalte des Check-out

Falsch


Eine aufwendige Check-out-Seite mit einem Produktbild, einer Kurzproduktbeschreibung und genauer Auflistung der einzelnen Kosten braucht der Kunde nicht. Der Kunde wurde vorher schon ausreichend in den Artikelseiten informiert.

Richtig

Alle Inhalte der Bestellung im Check-out angeben
Die Inhalte der Check-Out-Seite sind gesetzlich seit der Button-Lösung von 2012 festgelegt und verlangen die kompletten Inhalte der Bestellung, wie genaue Warenbezeichnung, Preis, Kosten usw. sowie eine korrekte Buttonbezeichnung.


Pflichtbelehrung über Widerrufsrecht

Falsch


Sie sind Online-Händler und möchten kein Widerrufsrecht geben, da die Ware nicht einfach zurückgesendet werden soll. Eine Abmahnung wird nicht von einem Mitbewerber ausgesprochen, da es sich um ein Verbraucherrecht und nicht um ein Wettbewerbsrecht handelt.

Richtig

Widerrufsbelehrung verpflichtend im Fernabsatz
Sofern Sie Verträge mit Verbrauchern im Wege des Fernabsatz schließen, haben Sie die Pflicht, eine aktuelle Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular für die Verbraucher zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß kann durch Abmahnung geahndet werden.


Vorgabe über Zahlungsarten

Falsch


Online-Händler haben keine besonderen Pflichten hinsichtlich der Zahlungsarten.

Richtig

Immer auch eine übliche und kostenlose Zahlart anbieten
Online-Händler haben auch eine übliche und kostenlose Zahlungsart anzubieten, z. B. Vorkasse via Banküberweisung.


Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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