Erlaubnis von Health-Claims-Verordnung

Falsch


Ein Lebens- bzw. Nahrungsergänzungsmittel darf dann zulässig mit einer Gesundheitswirkung beworben werden, wenn diese Wirkung tatsächlich besteht. Die Erlaubnis dieser Werbung ist nicht zwingend von der Health-Claims-Verordnung abhängig.

Richtig

Mit Wirkweisen nicht irreführend werben
Die Health-Claims-Verordnung erlaubt die Werbung mit einer gesundheitlichen Wirkung eines Lebensmittels nur dann, wenn hierdurch nicht das Lebensmittel mit irreführend angegebenener Wirkung dargestellt wird.


Tags: Wettbewerbsrecht, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Gesundheitswerbung, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.