Gewährleistungsfrist

Falsch


Die gesetzliche Gewährleistung besteht nur sechs Monate ab Abschluss des Kaufvertrages. Wenn mir in dieser Zeit der Verbraucher den Mangel nicht beweisen kann, bin ich nicht in der Pflicht, den Mangel zu beseitigen.

Richtig

Anspruch auf Gewährleistung besteht meist zwei Jahre
Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware. In den ersten sechs Monaten besteht Beweislastumkehr für den Verbraucher und der Verkäufer muss den Beweis dafür erbringen, dass kein Mangel besteht.


Tags: Wettbewerbsrecht, Gewährleistung / Garantie, Kaufrecht, Abmahnung Wettbewerbsrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.