Keine irreführende Werbung

Falsch


Wichtig ist für Werbeaussagen, dass diese publikumswirksam sind und den Werbenden in einem guten Licht darstellen. Dabei darf man sich als Werbender weit aus dem Fenster lehnen, um ausreichend Zuspruch über die Werbung zu erhalten.

Richtig

Keine irreführende Werbeaussagen an Verbraucher
Werbeaussagen dürfen aus Sicht eines durchschnittlich verständlichen Verbrauchers nicht irreführend sein. Sobald die Werbeaussage auch anders verstanden werden kann, läuft der Werbende Gefahr, abgemahnt zu werden.


Tags: Wettbewerbsrecht, Widerrufsrecht, Gewährleistung / Garantie, Online - Bestellablauf, AGB, Verbraucherschutz, Abmahnung Online - Handel

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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