Framing darf untersagt werden

Framing ist immer zulässig - oder doch nicht?

Man kennt‘s und nimmt es meistens einfach nur so hin: Framing - die Einbindung fremder Internetinhalte macht den eigenen Beitrag für Leser attraktiver. Framing ist die Nutzung von fremden Internetbeiträgen und laut einem neuen Urteil dann nicht erlaubt, wenn Framing zuvor aktiv technisch beschränkt wurde, so der Europäische Gerichtshof.

Framing findet man z. B. auf News-Seiten, die bestimmte Ereignisse darstellen und mittig im Artikel ein passendes Video abbilden, welches den Sachverhalt visuell unterstützen soll. Gleichzeitig ist nach außen hin nicht ersichtlich, dass das Video von einer anderen Webseite stammt. Ein aktuelles Urteil des EuGH...

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Urheberrecht wird an "Digital Single Market" angepasst

Urheberrecht – ist doch ganz leicht, oder?

Das neue Urheberrecht soll an das heutige digitale Zeitalter angepasst werden, damit auch Kreative, Nutzer und Rechteverwerter sich an den Einnahmen beteiligen können.

Mit zeitgemäßen Neuerungen soll das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts und an die rasanten Entwicklungen der Medientechnologien zum 07.06.2021 angepasst werden. Hierzu hat die Europäische Kommission bereits 2015 "Schritte zu einem modernen, europäischen Urheberrecht" veröffentlicht. Mit der europäischen Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ("Digital Single Market"-RL) wurde 2019 dem deutschen Gesetzgeber die Einarbeitung in der nationale Recht von der EU vorgeschrieben. Dies dient der Harmonisierung innerhalb der...

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Art. 13 Urheberrechte-RL Interview

Das EU-Parlament beschloss am 26.03.2019 die Reform des Urheberrechtsschutzes
(Pressemitteilung unter: http://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/priorities/copyright/20190321IPR32110/parlament-billigt-reform-des-digitalen-urheberrechtsschutzes)

Rechtsanwältin Peggy Sachse, LL.M., gab am 27.03.2019 zu diesem Thema ein Interview.

 

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Unwirksame Abmahnung nach § 97a UrhG

Falsch


Die Abmahnung bei Verstößen gegen Urheberrechte muss keine besonderen Hinweise oder keine gesetzlichen Inhalte aufweisen, um eine wirksame Abmahnung zu sein. Bei der mitgeschickten Unterlassungserklärung muss man selbst aufpassen, dass diese nicht zu weitgehend ist. Es ist nämlich für den Abmahner nicht verpflichtend, dass dieser besondere Hinweise in der Abmahnung zum Inhalt der Unterlassungserklärung angibt.

Richtig

§ 97a Abs. 2 UrhG schreibt Inhalte der Abmahnung vor
Bei Verstößen gegen das Urheberrecht sind durch die Vorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG die verpflichtenden Inhalte in einem Abmahnschreiben geregelt. Bei Nichteinhaltung führt dies zur Unwirksamkeit der gesamten Abmahnung. Vor allem...

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Art. 13 Urheberrechte-Richtlinie

Falsch


Die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt dient dazu, Plattformen, wie YouTube, Facebook oder Instagram zu beseitigen. Diese schwerwiegenden Auflagen der neuen Richtlinie werden dafür verantwortlich sein, dass es solche Plattformen nicht mehr geben wird. Dies erfolgt aufgrund ganz neuer Rechte, die die Urhebern mit der neuen Richtlinie erhalten.

Richtig

Große Plattformen werden stärker in die Pflicht genommen
Es gibt längst Vorgaben im Urheberrecht, die den Urhebern eine verdiente Vergütung für ihr Werk zusprechen. Allerdings konnten diese Rechte oft gerade gegenüber den "Großen" kaum durchgesetzt werden. Große Plattformen werden künftig über eine Haftung gezwungen sein, Lizenzen zu kaufen...

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Kostenlose Bilder

Falsch


Die Bilder im Internet können oft frei verwendet werden. Außerdem gibt eigene Plattformen voller lizenzfreier Bilder, für die es keine Ausnahmen für eine gewerbliche Nutzung gibt. Die Lizenzbestimmungen müssen nicht durchgeackert werden, das ist ja eh Rechtssprache, die keiner versteht. Es genügt, wenn auf den Plattformen damit geworben wird, dass die Bilder kostenlos sind.

Richtig

Bei kostenlosen Bildern ist Vorsicht geboten.
Bilder im Internet stehen nicht für die eigene Verwendung zu Verfügung. Bei Plattformen mit lizenzfreien Bildern muss stets für eine Verwendung auf einer gewerblichen Website geprüft werden, ob dies in den Lizenbestimmungen zugelassen ist. Für die gewerblichen Produktbilder...

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Abmahnung Urheberrecht - was nun?

Abmahnung Urheberrecht - was nun?

Es trifft einen wie aus heiterem Himmel - eine Abmahnung über eine angebliche Verletzung von Urheberrechten flattert ins Haus. Völlige Ratlosigkeit folgt und der Abgemahnte ist oft sich keiner Schuld bewusst.

Der erste Gedanke ist häufig, dass eine Abmahnung so gar nicht möglich ist, wahrscheinlich handelt es sich um Rechtsmissbrauch oder gar Betrug.

In Wahrheit handelt es sich jedoch meistens um eine zulässige Abmahnung, auch wenn gerade im Bereich des Filesharing die Stimmen im Internet laut "Betrug" rufen. Seien Sie besonnen und holen Sie sich Rat ein.

Der Gesetzgeber gesteht den Urhebern eine Abmahnung zu. Mehr noch: der...

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Filesharing - EuGH vs. BGH

Filesharing contra Schutz von Ehe und Famlie - EuGH vs. BGH

Wenn es um die Häufigkeit von Internet-Abmahnungen geht, sind illegale Uploads wahrscheinlich die Kirsche auf der Torte. Nicht alle Gerichte sind auf Seiten der Betroffenen von massenhaften Filesharinge-Abmahnungen. Das Landgericht München I umging sogar den Bundesgerichtshof und nutzte das sog. Vorabentscheidungsersuchen beim Europäischen Gerichtshof.

Hierbei ging es um den Verlag Bastei Lübbe, welcher Schadensersatz forderte für ein Hörbuch, das illegal in einer Tauschbörse hochgeladen wurde. Der Inhaber des Internet-Anschlusses wies den Vorwurf zurück und informierte die Abmahner nur kurz dazu, dass seine Eltern im selben Haus wohnen und den Anschluss mitnutzten.

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Urheberrecht-Erlöschen

Falsch


Hat ein Urheber oder mehrere ein gemeinsames Werk (z. B. einen Film) erschaffen und veröffentlicht, so erlöschen seine/ihre Urheberrechte hieran innerhalb von drei Jahren ab dem Tag der Veröffentlichung.

Richtig

Urheberrechte erlöschen nach 70 Jahren.
Alle Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken erlöschen siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. bei gemeinsamen Werken 70 Jahre nach dem Tode des letzten Miturhebers.


Urheberrecht-Erschöpfung

Falsch


Im Urheberrecht tritt bezüglich der Verbreitung nie Erschöpfung ein, so wie es im Markenrecht der Fall ist. Damit kann der Urheber stets darüber bestimmen, wer sein Werk weiterverkauft, auch wenn es der Urheber selbst erstmalig in den Verkehr gebracht hat.

Richtig

Urheberrechte unterliegen der Erschöpfung.
Im Urheberrecht tritt Erschöpfung ein, wenn der Urheber das Werk erstmalig veräußerte bzw. hierzu zustimmte. Die Erschöpfung des Urheberrechts dient einem klaren und übersichtlichen Warenverkehr und sichert die Verkehrsfähigkeit des Produkts ab.


Filesharing und sekundäre Darlegungslast

Falsch


Abmahnungen wegen Filesharing und den daraus resultieren Verletzungen des Urheberrechts, welche von den im Haushalt lebenden volljährigen Kindern begangen wurde, gehen aufgrund des Schutzes der Familie durch das Grundgesetz ins Leere, da man seine Familie nie beschuldigen muss.

Richtig

Filesharing-Abgemahnten trifft sekundäre Darlegungslast.
Den Anschlussinhaber trifft eine sog. sekundäre Darlegungslast, so der BGH in seiner Entscheidung vom 30.03.2017. Danach muss im Rahmen des Zumutbaren nachgeforscht und dem Urheber Mitteilung gemacht werden, wenn das Kind ihm gegenüber die Rechtsverletzung zugegeben hat.


Urheberrecht-fliegender Gerichtsstand?

Falsch


Auch Urheberrechtsverletzungen von Privatleuten im privaten Bereich unterliegen dem fliegenden Gerichtsstand. Bei allen Verstößen im Internet darf sich der Abmahner das vorteilhafteste Gericht aussuchen.

Richtig

Kein fliegender Gerichtsstand für Private:
Der fliegende Gerichtsstand wurde für nach Urheberrecht abgemahnte Privatleute abgeschafft. Sollte der Abmahner vor Gericht ziehen, muss er sich an das Gericht am Wohnsitz des Verletzers wenden.


Schutz von Sprüchen

Falsch


Vorträge, Sprüche, Predigten, Vorlesungen und Reden sind ohne Ausnahme vom Urheberrechtsschutz umfasst. Es besteht in aller Regel und ohne Zweifel eine schöpferische Leistung, die den urheberrechtlichen Schutz erzeugt.

Richtig

Nicht jeder Spruch ist geschützt.
Das Urheberrecht schützt nur bei Erreichen der Schöpfungshöhe, die z. B. das LG München bei diesem Spruch nicht sah: "Ja und jetzt, jetzt bring ma wieder Schwung in die Kiste, hey ab geht die Post, let's go, let's fetz, volle Pulle, volle Power, wow, super!".


Produktfotos bei Privatverkäufern

Falsch



Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts sind unzulässig bei Privatverkäufern, die auf eBay, eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Portalen ein Produktfoto eines anderen Urhebers verwenden.

Richtig

Produktbilder dürfen auch von Privatverkäufern und ohne Erlaubnis verwendet werden.
Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen gewerblichen und Privatverkäufer bezüglich einer Verwendung fremder Produktfotos. Lediglich die zu zahlende Forderung in der Abmahnung ist geringer.


Arbeitnehmer-Urheberrecht

Falsch


Arbeitnehmer geben die Urheberrechte meist über den Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber ab. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Werken, die auf Weisung und die ohne ausdrückliche Weisung entstanden sind.

Richtig

Arbeitnehmer haben eigene Urheberrechte.
Die Urheber können das Urheberrecht nicht verlieren. Der Arbeitgeber erhält allerdings im Arbeitsvertrag ein ausschließliches Nutzungsrecht, sofern das Werk in Erfüllung der arbeitsvertraglichen Aufgaben entstanden ist.


Verhalten bei Abmahnung

Falsch


Eine Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht kann immer dann ignoriert werden, wenn man sich keiner Verletzung von Urheberrechten bewusst ist. Dann könnte ja jeder kommen.

Richtig

Abmahnungen dürfen nicht ignoriert werden.
Das Ignorieren von Abmahnungen ist keine Lösung. Bei Urheberrechtsverletzungen, wie z. B. das Filesharing ist ein Verstoß oft unbewusst passiert, was jedoch trotzdem rechtmäßig abgemahnt werden darf.


Einbindung von Produktvideos

Falsch


Produktvideos von Herstellern oder Dritten können immer dann für die eigenen Artikelseiten verwendet werden, sofern dasselbe Produkt wie im Video verkauft wird.

Richtig

Produktvideos besitzen ein Urheberrecht.
Videos unterliegen ebenfalls dem Schutz des Urheberrechts. Nur mit Einwilligung des Urhebers darf der Online-Händler das Video einbinden. Dies hat mit den angebotenen Produkten nichts zu tun.


Schöpfungshöhe von Artikelbeschreibungen

Falsch


Die Artikelbeschreibung eines anderen kann man teilweise übernehmen. Ein Urheberrechtsschutz besteht nicht, da es sich nicht um ein Werk mit Schöpfungshöhe handelt.

Richtig

Auch eine Artikelbeschreibung besitzt eine Schöpfungshöhe.
Jede Artikelbeschreibung unterliegt dem Urheberrecht. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Beschreibung ausschließlich Fakten (z. B. ausschließlich technische Daten) umfasst.


Produktbilder vom Großhändler

Falsch



Die Produktbilder wurden vom Großhändler übersendet, so dass der  Online-Händler davon ausgehen kann, dass er die Bilder nutzen darf. Deshalb kann der Händler nichts dafür, wenn sich der Hersteller später bei ihm beschwert.

Richtig

Produktbilder, die der Großhändler schickt, sollten nicht ohne Prüfung verwendet werden.
Die Online-Händler benötigen häufig - abweichend von der Auskunft des Großhändlers - eine separate Lizenz für die Verwendung der Bilder vom Inhaber des Urheberrechts. Also sicherheitshalber stets beim Hersteller bzw. Urheber nachfragen.


Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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