Produktbilder vom Großhändler

Falsch



Die Produktbilder wurden vom Großhändler übersendet, so dass der  Online-Händler davon ausgehen kann, dass er die Bilder nutzen darf. Deshalb kann der Händler nichts dafür, wenn sich der Hersteller später bei ihm beschwert.

Richtig

Produktbilder, die der Großhändler schickt, sollten nicht ohne Prüfung verwendet werden.
Die Online-Händler benötigen häufig - abweichend von der Auskunft des Großhändlers - eine separate Lizenz für die Verwendung der Bilder vom Inhaber des Urheberrechts. Also sicherheitshalber stets beim Hersteller bzw. Urheber nachfragen.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

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