Framing darf untersagt werden

Framing ist immer zulässig - oder doch nicht?

Man kennt‘s und nimmt es meistens einfach nur so hin: Framing - die Einbindung fremder Internetinhalte macht den eigenen Beitrag für Leser attraktiver. Framing ist die Nutzung von fremden Internetbeiträgen und laut einem neuen Urteil dann nicht erlaubt, wenn Framing zuvor aktiv technisch beschränkt wurde, so der Europäische Gerichtshof.

Framing findet man z. B. auf News-Seiten, die bestimmte Ereignisse darstellen und mittig im Artikel ein passendes Video abbilden, welches den Sachverhalt visuell unterstützen soll. Gleichzeitig ist nach außen hin nicht ersichtlich, dass das Video von einer anderen Webseite stammt. Ein aktuelles Urteil des EuGH (C-392/19) bringt aber neue rechtliche Vorgaben in Sachen Framing.

Im Rechtsstreit ging es im Kern um die Frage, ob Framing beschränkt werden darf. Hierauf berief sich die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst mit dem Argument, dass man von Webseiteninhabern auch verlangen darf, Framing technisch zu verhindern. Die VG Bild-Kunst wollte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) vorschreiben, dass Vorschaubilder der Kunstwerke technisch nur so eingebunden werden, dass Framing auf andere Websites nicht erfolgen kann.

Die SPK wollte dies für ihr Webportal der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) aber nicht hinnehmen und klagte. Der Bundesgerichtshof bat dazu den Europäischen Gerichtshof um Beantwortung der Frage, ob Framing überhaupt eine urheberrechtlich relevante öffentliche Wiedergabe im Sinne der europäischen Richtlinie 2001/29 ist. Die Entscheidung der EuGH-Richter kam für viele überraschend:

Die Framing-Wiedergabe auf der Drittseite stellt nämlich aus Sicht der EuGH-Richter tatsächlich eine erlaubnisgebundene Nutzung dar, wenn jedenfalls der Urheberrechtsinhaber technische Maßnahmen zur Beschränkung getroffen hat. Jeder darf daher auf seiner der Website Framing verhindern. Diese Beschränkung ist von dem Betreffenden jedoch zwingend durch wirksame technische Maßnahmen durchzuführen, da ansonsten die Beschränkung nicht leicht erkennbar ist.

Wird die technische Framing-Beschränkung dann ignoriert, erfolgt die Wiedergabe der fremden Internetinhalte auf der Drittseite ohne Erlaubnis der betreffenden Rechteinhaber. Dies wäre dann eine Urheberrechtsverletzung, die zu Abmahnungen führen kann.

 


Tags: Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht, Rechtliche Informationen

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