Produktfotos bei Privatverkäufern

Falsch



Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts sind unzulässig bei Privatverkäufern, die auf eBay, eBay-Kleinanzeigen oder ähnlichen Portalen ein Produktfoto eines anderen Urhebers verwenden.

Richtig

Produktbilder dürfen auch von Privatverkäufern und ohne Erlaubnis verwendet werden.
Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen gewerblichen und Privatverkäufer bezüglich einer Verwendung fremder Produktfotos. Lediglich die zu zahlende Forderung in der Abmahnung ist geringer.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

Zertifikat


Abmahnungen vermeiden mit §iegelsicher

Siegel

§iegelsicher schafft §chutz

 

vor Abmahnungen von Konkurrenten / Mitbewerbern

von Verbraucherschutzverbänden

von Wettbewerbsverbänden

von Datenschutzbehörden

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.