Arbeitnehmer-Urheberrecht

Falsch


Arbeitnehmer geben die Urheberrechte meist über den Arbeitsvertrag an den Arbeitgeber ab. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Werken, die auf Weisung und die ohne ausdrückliche Weisung entstanden sind.

Richtig

Arbeitnehmer haben eigene Urheberrechte.
Die Urheber können das Urheberrecht nicht verlieren. Der Arbeitgeber erhält allerdings im Arbeitsvertrag ein ausschließliches Nutzungsrecht, sofern das Werk in Erfüllung der arbeitsvertraglichen Aufgaben entstanden ist.


Tags: Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Abmahnung Online - Handel, Abmahnung Urheberrecht

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